Für wen gilt der Nachweis?
Der Versicherungsnachweis betrifft Visumantragsteller, die für Kurzaufenthalte, Sprachreisen, Gastsemester oder andere Reisen in Schengen-Staaten ein Visum beantragen müssen — nicht EU-Bürger mit Freizügigkeit und in der Regel auch nicht Reisende, die visumfrei einreisen.
Deutsche Studierende mit Immatrikulation in Deutschland und Erasmus-Aufenthalt in der EU haben oft andere Nachweiswege (EHIC, GKV-Bescheinigung) — das ist ein anderes Szenario als der klassische Schengen-Visumsantrag aus Drittstaaten.
Tutario ist unabhängiger Versicherungsmakler für europäische und internationale Krankenversicherung und ordnet an dieser Stelle sachlich ein, was Antragsteller vor dem Visumstermin beachten sollten.
Was der Nachweis enthalten muss
Laut Auswärtigem Amt und Art. 15 Visumkodex prüfen Botschaften und Visumzentren typischerweise diese Mindestanforderungen:
- Geltung im gesamten Schengen-Raum
- Volle geplante Aufenthaltsdauer
- Mindestdeckung 30.000 Euro — einschließlich Rückführungskosten
- Versicherungsbescheinigung auf Deutsch oder Englisch
- Name, Gültigkeitszeitraum und Deckungssumme auf der Bescheinigung
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Jetzt passenden Tarif prüfenWas Sie vor dem Visumstermin tun sollten
1. Zeitraum prüfen: Die Police muss vom ersten bis zum letzten Tag des geplanten Aufenthalts gelten — Puffer bei verspäteter Abreise einplanen.
2. Bescheinigung anfordern: Viele Tarife stellen eine visa-taugliche Bestätigung aus. Prüfen Sie, ob Schengen und 30.000 Euro ausdrücklich genannt sind.
3. Nicht mit EHIC verwechseln: Die Europäische Krankenversicherungskarte ist kein Ersatz für den Schengen-Visumsnachweis.
Häufige Fragen
Reicht meine gesetzliche Krankenversicherung als Schengen-Visumsnachweis?
Nein. Die EHIC-Karte der gesetzlichen Krankenversicherung gilt nicht als Ersatz für den Visumsnachweis. Botschaften verlangen eine separate Reisekrankenversicherung mit mindestens 30.000 Euro Deckung, die ausdrücklich den gesamten Schengen-Raum und die volle Aufenthaltsdauer abdeckt.
Gilt eine Reisekrankenversicherung automatisch für alle Schengen-Staaten?
Nicht zwingend. Prüfen Sie auf der Versicherungsbescheinigung, ob ausdrücklich der gesamte Schengen-Raum genannt ist — einige Tarife begrenzen den Geltungsbereich auf einzelne Länder.
Wie lange vor dem Visumstermin sollte ich die Versicherung abschließen?
Die Bescheinigung muss bereits beim Visumantrag vorliegen — nicht erst bei der Ausreise. Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit für die Ausstellung ein.
Quellen & Stand
- Auswärtiges Amt — Schengen-Visum: auswaertiges-amt.de
- Auswärtiges Amt — Leistungsumfang (Vertretung): tuerkei.diplo.de
- EUR-Lex — Visumkodex (VO 810/2009): eur-lex.europa.eu
Stand: 2. Juli 2026
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