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Wissen > Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung: der Überblick

Kostenlose Beratung anfordern
Reisekrankenversicherung im Ausland

Reise, EU, Auswandern & Studium

Gesetzlicher Schutz & seine Grenzen

Unabhängige Beratung

Auslandskrankenversicherung

Passend zu Zielland & Dauer

Nachweis für Visum & Hochschule

Vergleich mehrerer Gesellschaften

Kurzantwort

Auslandskrankenversicherung ist der Oberbegriff für den Krankenversicherungsschutz bei Aufenthalten im oder Umzug ins Ausland. Der gesetzliche Schutz reicht meist nur im EU-/EWR-Raum (über die EHIC ) und deckt z. B. keinen Rücktransport. Je nach Ziel und Dauer passt eine Reise-, Europäische oder Internationale Krankenversicherung oder ein Studien- bzw. Work-&-Travel-Schutz.

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Tutario als unabhängiger Spezialmakler

Tutario ist ein unabhängiger Spezialmakler für Krankenversicherung — kein Versicherer oder Kostenträger. Wir vergleichen Tarife mehrerer Gesellschaften und vermitteln den Schutz, der zu Ihrem Auslandsaufenthalt passt — neutrale Einschätzung statt nur ein Produkt.

Das Wichtigste in Kürze

In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht (§ 193 VVG).
Im EU-/EWR-Ausland, der Schweiz und UK hilft die EHIC bei akut notwendiger Behandlung — aber nur zu den Bedingungen des Gastlandes.
Die EHIC deckt keinen Rücktransport , keine Privatbehandlung und keine geplanten Behandlungen.
Außerhalb der EU ruht der gesetzliche Schutz in der Regel (§ 16 SGB V) — dann ist eine private Auslandskrankenversicherung nötig.

Für wen ist das geeignet — und für wen nicht?

Wann Sie hier richtig sind

  • Sie planen einen Auslandsaufenthalt und wissen noch nicht, welcher Schutz passt
  • Sie wollen den Unterschied zwischen Reise-, Europäischer und Internationaler KV verstehen
  • Sie brauchen einen Versicherungsnachweis für Visum oder Hochschule

Wann eine andere Seite besser passt

  • Sie kennen Ihr Produkt schon — dann direkt zur Internationalen KV oder Europäischen KV
  • Sie sind aktuell ganz ohne Schutz — siehe Keine Krankenversicherung — was tun?

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Welcher Schutz der richtige ist, hängt vor allem von Zielland und Dauer ab. Eine kurze Reise braucht etwas anderes als ein Auslandssemester oder das Auswandern.

Der gesetzliche Schutz der deutschen Krankenkasse reicht dabei nur begrenzt über die Grenze — die Details dazu stehen in den nächsten Abschnitten.

Bin ich im Ausland schon über meine gesetzliche Krankenversicherung geschützt?

Nur eingeschränkt. Im EU-/EWR-Ausland, der Schweiz und UK greift die EHIC für akut notwendige Behandlung — außerhalb dieser Länder in der Regel gar nicht.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) steht in Deutschland auf der Rückseite der Gesundheitskarte und muss nicht extra beantragt werden. Sie gibt Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Systems — zu den Bedingungen und Kosten des Gastlandes, also inklusive landesüblicher Zuzahlungen.

Wichtig: Die EHIC ist keine Reiseversicherung. Sie deckt keinen Rücktransport nach Deutschland, keine Behandlung bei privaten Ärzten und keine geplanten Behandlungen.

Warum reicht der gesetzliche Schutz außerhalb der EU nicht?

Weil der Anspruch der gesetzlichen Kasse außerhalb von EU/EWR und der Schweiz in der Regel ruht — und selbst innerhalb Europas der Rücktransport nicht bezahlt wird.

Nach § 16 SGB V ruht der Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich, solange sich Versicherte im Ausland aufhalten — Ausnahmen gelten nur innerhalb der EU/EWR-Koordinierung. Wer längerfristig außerhalb der EU lebt, steht ohne private Absicherung im Ernstfall vor hohen Eigenkosten.

Nur in engen Ausnahmefällen kann die gesetzliche Kasse außerhalb der EU Kosten übernehmen — höchstens sechs Wochen pro Jahr und nur unter strengen Voraussetzungen. Das ist ein Sonderfall, kein Regelschutz.

Welche Auslandskrankenversicherung passt zu welchem Vorhaben?

Als grobe Orientierung — welcher Schutz zu welcher Situation gehört und wo Sie tiefer einsteigen:

SituationPassender SchutzMehr dazu
Urlaub oder Kurzreise weltweitReisekrankenversicherungReisekrankenversicherung
Leben oder Arbeiten im EU-/EWR-RaumEuropäische KrankenversicherungEuropäische KV
Langfristig im Ausland, Auswandern, Expat, weltweitInternationale KrankenversicherungInternationale KV
Auslandssemester oder komplettes Studium (z. B. London, England, Schweden)Studien-AuslandsschutzStudium im Ausland
Work & Travel oder Au-pairWork-&-Travel-SchutzWork-&-Travel-Schutz

Unsicher, was auf Ihre Situation passt? Eine kurze Beratung klärt das schnell.

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Was gilt bei Einreise und Visum?

Die Versicherung muss für den gesamten Schengen-Raum und die komplette Aufenthaltsdauer gelten und unter anderem den Rücktransport im Krankheits- oder Todesfall sowie ärztliche Nothilfe abdecken (Art. 15 Visakodex).

Außerhalb des Schengen-Raums gelten je nach Land eigene Vorgaben — bei Studium oder längeren Aufenthalten in den USA etwa verlangen viele Hochschulen einen eigenen Nachweis. Details dazu auf der jeweiligen Unterseite.

Grenzen & Risiken — ehrlich erklärt

  • Kein pauschaler Schutz: Leistungen hängen immer vom gewählten Tarif und vom Zielland ab.
  • EHIC ist kein Vollschutz: Sie ersetzt keine private Absicherung mit Rücktransport.
  • Keine Rechtsberatung: Diese Seite fasst den Sachstand zusammen. Ob ein Tarif die Versicherungspflicht erfüllt, klärt die Beratung im Einzelfall.
  • Tutario vermittelt und berät — wir zahlen keine Arztrechnungen, sondern finden den passenden Tarif.

Quellen & Stand

  • Bundesministerium der Justiz — § 193 VVG (Krankenversicherungspflicht): gesetze-im-internet.de
  • Europäische Kommission — Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC): ec.europa.eu
  • Bundesgesundheitsministerium — Krankenversicherung im Ausland (Stand 07.04.2025): bundesgesundheitsministerium.de
  • Verbraucherzentrale — Krankenversicherung im Ausland (Stand 19.05.2026); § 16 SGB V: verbraucherzentrale.de
  • Auswärtiges Amt — Schengen-Visum / Reisekrankenversicherung: auswaertiges-amt.de

Stand: Juli 2026. Sachstand, keine Rechtsberatung.

Weiterführende Themen

  • Internationale Krankenversicherung (IKV)
  • Europäische Krankenversicherung (EUKV)
  • Reisekrankenversicherung bis 1 Jahr
  • Krankenversicherung fürs Studium im Ausland
  • Keine Krankenversicherung — was tun?

Häufige Fragen zur Auslandskrankenversicherung

Deckt die EHIC den Rücktransport nach Deutschland?
Nein. Die Europäische Krankenversicherungskarte gibt Anspruch auf akut notwendige Behandlung im öffentlichen System des Gastlandes, deckt aber ausdrücklich keinen Rücktransport und keine Privatbehandlung. Dafür braucht es eine eigene Auslandskrankenversicherung.
Gilt meine deutsche Krankenversicherung in den USA oder außerhalb der EU?
In der Regel nicht. Außerhalb von EU/EWR und der Schweiz ruht der gesetzliche Schutz nach § 16 SGB V mit dem Auslandsaufenthalt. Für solche Ziele ist eine private Auslandskrankenversicherung nahezu immer erforderlich.
Wie hoch muss die Versicherung fürs Schengen-Visum sein?
Mindestens 30.000 Euro Deckungssumme, gültig für den gesamten Schengen-Raum und die komplette Aufenthaltsdauer, inklusive Rückführung im Krankheits- oder Todesfall (Art. 15 Visakodex).
Reise-, Europäische oder Internationale Krankenversicherung — was ist der Unterschied?
Grob: Reisekrankenversicherung für kurze Aufenthalte weltweit, Europäische KV für Leben und Arbeiten im EU-Raum, Internationale KV für langfristige Auslandsaufenthalte und Auswandern. Welcher Schutz passt, hängt von Zielland und Dauer ab — die verlinkten Unterseiten gehen ins Detail.
Brauche ich für einen EU-Urlaub trotzdem eine Auslandskrankenversicherung?
Die EHIC deckt akut notwendige Behandlungen im öffentlichen System des Gastlandes — aber ohne Rücktransport und oft mit Zuzahlungen. Eine private Reise- oder Auslandskrankenversicherung schließt diese Lücken und ist für ein Schengen-Visum sogar Pflicht.
Kann die EHIC eine private Auslandskrankenversicherung ersetzen?
Nein. Die EHIC ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung. Sie gilt nur im EU-/EWR-Raum, der Schweiz und UK, deckt keinen Rücktransport und keine Privatbehandlung. Für längere Aufenthalte oder Reisen außerhalb Europas brauchen Sie zusätzlichen privaten Schutz.
Brauchen Studierende im Ausland eine eigene Auslandskrankenversicherung?
Oft ja. Viele Hochschulen verlangen einen Versicherungsnachweis — besonders außerhalb der EU. Ob die gesetzliche Kasse oder die EHIC reicht, hängt vom Zielland und der Studiendauer ab. Details stehen auf der Seite Studium im Ausland.
Was passiert ohne Auslandskrankenversicherung außerhalb der EU?
Der gesetzliche Schutz ruht in der Regel nach § 16 SGB V. Im Krankheitsfall können hohe Arzt- und Krankenhauskosten direkt anfallen — ohne private Absicherung tragen Sie diese selbst.
Ist Auslandskrankenversicherung dasselbe wie Reisekrankenversicherung?
Reisekrankenversicherung ist eine Form der Auslandskrankenversicherung für kurze Aufenthalte. Der Oberbegriff umfasst auch längerfristige Tarife wie Europäische oder Internationale KV für Auswandern, Expat-Leben oder Studium.

Aktualisiert: 14.07.2026 · Impressum · Vermittlerregister-Nr. D-KTHY-CWWOV-84 (§ 34d Abs. 1 Gewerbeordnung), Aufsicht: Industrie- und Handelskammer Hannover

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