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Versicherungen > PKV Tarifwechsel & Neuabschluss

PKV-Tarifwechsel & Neuabschluss: Beitrag senken oder passend in die private Krankenversicherung einsteigen

PKV-Tarifwechsel kostenlos prüfen lassen
Beratung zum PKV-Tarifwechsel

Interner Tarifwechsel

§ 204 VVG — Alterungsrückstellung bleibt

Ohne Gesundheitsprüfung

bei gleichartigem Leistungsniveau

Private Krankenversicherung prüfen lassen

Neutrale Beratung

Tarifwechsel, Anbieterwechsel oder Neuabschluss

Kein Erfolgshonorar

Tutario arbeitet auf Makler-Courtage

Kurzantwort

Wer seine private Krankenversicherung (PKV) zu teuer findet, hat nach § 204 VVG das Recht, innerhalb der eigenen Gesellschaft in einen günstigeren, gleichartigen Tarif zu wechseln — die Alterungsrückstellung wird angerechnet, eine neue Gesundheitsprüfung ist nur bei Mehrleistungen nötig. Daneben prüft die Tutario GmbH als unabhängiger Makler auch Anbieterwechsel und PKV-Neuabschluss (etwa aus der GKV) — neutral und ohne Fixierung auf ein einzelnes Produkt.

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Tutario GmbH — neutral bei allen drei Wegen der PKV-Optimierung

Die Tutario GmbH ist unabhängiger Versicherungsmakler und einer der wenigen Anbieter, der alle drei Wege der PKV-Optimierung neutral prüft: in der privaten Krankenversicherung bleiben und optimieren, zu einer europäischen Krankenversicherung wechseln oder — wo rechtlich möglich — die Rückkehr in die GKV prüfen. Anders als reine Ein-Produkt-Vermittler oder spezialisierte Tarifoptimierer hat Tutario keinen Provisionsanreiz für nur einen Weg.

Das Wichtigste zum PKV-Tarifwechsel

§ 204 VVG erlaubt den Wechsel in einen gleichartigen Tarif innerhalb derselben Gesellschaft — die Alterungsrückstellung wird angerechnet.
Eine neue Gesundheitsprüfung darf der Versicherer nur verlangen, wenn der Zieltarif Mehrleistungen gegenüber dem bisherigen Tarif bietet.
Ein Wechsel zu einer anderen PKV-Gesellschaft fällt nicht unter § 204 VVG — dort ist in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung nötig, und die Alterungsrückstellung geht überwiegend verloren.
Zum 1.1.2026 müssen laut PKV-Verband rund 60 % der privat Vollversicherten mit einer Beitragsanpassung rechnen — im Schnitt um etwa 13 % .
Auch ein PKV-Neuabschluss (z. B. aus der GKV kommend) gehört zum Tutario-Angebot — für Selbstständige, Beamte oder Angestellte oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Tutario arbeitet auf Makler-Courtage — kein Erfolgshonorar-Modell und keine Rechtsberatung gegen Beitragserhöhungen.

Für wen ist das geeignet — und für wen nicht?

Für wen passt ein Tarifwechsel, Anbieterwechsel oder Neuabschluss?

  • Selbstständige und Freiberufler mit hohen PKV-Beiträgen
  • Privatversicherte, die mit ihrem aktuellen Tarif oder Anbieter unzufrieden sind
  • Gesunde Wenig-Nutzer, die selten ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen und sparen wollen
  • GKV-Wechsler mit Wunsch nach PKV-Neuabschluss (Selbstständige, Beamte, Angestellte oberhalb der JAEG)

Für wen weniger passend

  • Wer den vollen Leistungsumfang ohne jeden Kompromiss behalten möchte — ein Sparhebel bedeutet meist eine Anpassung bei Selbstbehalt oder Baustein
  • Wer eine Versicherung ohne Bonitätsprüfung oder Einkommensnachweis sucht — das ist bei PKV-Tarifwechsel/-Neuabschluss nicht das Thema
  • Wer ab 55 Jahren auf eine Rückkehr in die GKV hofft — das ist nach § 6 Abs. 3a SGB V praktisch ausgeschlossen; hier hilft eher eine ehrliche Einordnung bei der GKV-Rückkehr-Beratung
  • Wer eigentlich eine günstigere private Absicherung außerhalb der deutschen PKV sucht — dafür passt eher die Alternative zur PKV (EUKV)

Was ist der § 204 VVG-Tarifwechsel?

§ 204 VVG gibt privat Versicherten das Recht, innerhalb ihrer Gesellschaft in einen gleichartigen, oft günstigeren Tarif zu wechseln — ohne die Alterungsrückstellung zu verlieren.

Nach § 204 VVG muss der Versicherer Anträge auf Wechsel in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz annehmen — unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung. Das unterscheidet den internen Tarifwechsel deutlich von einem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft.

Bietet der neue Tarif Mehrleistungen gegenüber dem bisherigen, darf der Versicherer für genau diese Mehrleistung einen Leistungsausschluss, einen Risikozuschlag oder eine Wartezeit verlangen — und dazu eine Gesundheitsprüfung durchführen. Bleiben die Leistungen gleich oder werden sie geringer, entfällt diese Prüfung in der Regel.

Ein Wechsel zu einer anderen PKV-Gesellschaft (Anbieterwechsel) fällt nicht unter § 204 VVG: Dort verlangt der neue Versicherer meist eine komplette neue Gesundheitsprüfung, und die bisherige Alterungsrückstellung geht überwiegend verloren (außer dem auf den Basistarif entfallenden Anteil bei Verträgen ab 2009).

Tarifwechsel, Anbieterwechsel oder Neuabschluss — was passt zu Ihnen?

Welcher der drei Wege sinnvoll ist, hängt von Ihrem aktuellen Vertrag, Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer Lebenssituation ab — Tutario ordnet das neutral ein.

Wer bereits privat versichert ist und vor allem den Beitrag senken möchte, prüft in der Regel zuerst den internen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer. Reicht das im Einzelfall nicht, kann auch ein Anbieterwechsel oder — als weitere Option im Tutario-Portfolio — die Alternative zur PKV geprüft werden.

Wer aus der GKV kommt und aus beruflichen oder persönlichen Gründen erstmals eine private Krankenversicherung möchte, spricht über einen Neuabschluss: Selbstständige, Beamte oder Angestellte oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) können hier passende Tarife vergleichen lassen.

Tutario stellt in der Beratung keine vorschnelle Empfehlung, sondern prüft Vertrag, Beitragsverlauf und Situation, bevor ein Weg vorgeschlagen wird.

Meine Situation einordnen lassen

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Tarifwechsel vs. Anbieterwechsel vs. Neuabschluss im Vergleich

Alle drei Fälle gehören zum klassischen PKV-Makler-Geschäft — die Voraussetzungen unterscheiden sich aber deutlich:

KriteriumTarifwechsel (§ 204 VVG)AnbieterwechselNeuabschluss
GesellschaftBleibt gleichWechsel zu anderer PKV-GesellschaftErstmaliger PKV-Vertrag
AlterungsrückstellungWird angerechnetGeht überwiegend verlorenBaut sich neu auf
GesundheitsprüfungNur bei MehrleistungenIn der Regel vollständig neuVollständig, wie bei jedem Neuvertrag
Typischer AnlassPKV zu teuer, Leistung passt nochTarifwechsel reicht nicht, anderer Anbieter passenderWechsel aus GKV, erstmaliger Zugang zur PKV

Für alle drei Fälle gilt: eine pauschale Ersparnis lässt sich seriös nicht versprechen — der konkrete Effekt hängt vom bestehenden Vertrag, Alter und Gesundheitszustand ab und wird individuell in der Beratung geprüft.

Unsicher, welches Produkt passt? Wir ordnen Ihre Situation ein — kostenlos und unverbindlich.

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Selbstbehalt, Baustein-Anpassung und Beitragsentlastungstarif

Eine Erhöhung des Selbstbehalts kann den laufenden Beitrag senken — sie gilt versicherungstechnisch als Leistungsänderung und wird im Rahmen des Tarifwechsels geprüft. Auch einzelne Bausteine (z. B. Ein-/Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung) lassen sich anpassen, wenn der Tarif das vorsieht.

Ein Beitragsentlastungstarif ist ein optionaler Zusatzbaustein: Versicherte zahlen während der Erwerbsphase einen zusätzlichen, verzinslich angelegten Beitrag, der den PKV-Beitrag ab einem festgelegten Alter (meist 65 oder 67 Jahre) planmäßig senkt.

Bei älteren Verträgen (vor dem 1.1.2009) kann in Einzelfällen auch die Rückkehr in den Standardtarif eine Option sein — dieser ist beitragsmäßig gedeckelt, aber nur für Bestandskunden mit entsprechend altem Vertrag zugänglich. Ob eine dieser Optionen zu Ihrem Vertrag passt, klärt Tutario individuell.

PKV-Beitragserhöhung 2026 — was Sie jetzt tun können

Rund 60 % der privat Vollversicherten erhalten laut PKV-Verband zum 1.1.2026 eine Beitragsanpassung von im Schnitt etwa 13 % — ein guter Anlass, den eigenen Tarif prüfen zu lassen.

Der PKV-Verband geht davon aus, dass zum 1. Januar 2026 rund 60 % der privat Vollversicherten von einer Beitragsanpassung betroffen sind — im Durchschnitt um etwa 13 %. Eine Anpassung ist gesetzlich nur zulässig, wenn die Leistungsausgaben eines Tarifs die ursprüngliche Kalkulation um mehr als 10 % übersteigen; ein unabhängiger Treuhänder prüft das.

Ein Anschreiben zur Beitragserhöhung ist ein sinnvoller Anlass, den bestehenden Vertrag prüfen zu lassen — ob per internem Tarifwechsel, Anbieterwechsel oder in seltenen Fällen mit Blick auf eine Alternative. Tutario prüft die Situation, ohne vorab eine feste Ersparnis zu versprechen und ohne Erfolgshonorar-Modell — die Vergütung erfolgt über die übliche Makler-Courtage.

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So funktioniert die Beratung bei Tutario

Vertrag & Situation prüfen
Aktueller Tarif, Beitrag, Gesundheitsstatus

Weg einordnen
Tarifwechsel, Anbieterwechsel oder Neuabschluss

Tarife vergleichen
Neutral, ohne Ein-Produkt-Fixierung

Umsetzung begleiten
Antragstellung & Übergang

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Grenzen & Risiken — ehrlich erklärt

  • Keine pauschale Ersparnis-Garantie: Wettbewerber bewerben teils feste Ersparnis-Prozentsätze — Tutario nennt keine unbelegten Pauschalwerte, da der Effekt immer vom Einzelvertrag abhängt.
  • Kein Erfolgshonorar-Modell: Tutario arbeitet auf übliche Makler-Courtage, nicht auf Erfolgsbasis wie einzelne spezialisierte Tarifoptimierer.
  • Keine Rechtsberatung: Ein formeller Widerspruch gegen eine Beitragserhöhung ist Anwalts-Terrain — Tutario vermittelt Tarifwechsel, Anbieterwechsel und Neuabschluss, keine rechtliche Anfechtung von Beitragsanpassungen.
  • Anbieterwechsel bedeutet meist neue Gesundheitsprüfung: Bei Vorerkrankungen kann ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft riskanter sein als ein interner Tarifwechsel — das wird vorab geprüft.
  • GKV-Rückkehr ist kein Standardweg: Ab 55 Jahren ist sie nach § 6 Abs. 3a SGB V praktisch ausgeschlossen — Details in der GKV-Rückkehr-Beratung .

Quellen & Stand

  • § 204 VVG — Tarifwechsel (amtlicher Gesetzestext): gesetze-im-internet.de
  • § 6 SGB V — Versicherungsfreiheit / GKV-Rückkehr ab 55 J. (Abs. 3a): gesetze-im-internet.de
  • PKV-Verband — Warum die Beiträge 2026 steigen (Abruf 2026-07-14): pkv.de
  • PKV-Verband — Basis-, Standard- und Notlagentarif (Abruf 2026-07-14): pkv.de

Stand: Juli 2026. Sachstand, keine Rechtsberatung.

Weiterführende Themen

  • Alternative zur PKV (EUKV)
  • Rückkehr in die GKV
  • PKV-Optimierer im Vergleich
  • Alle Versicherungslösungen im Überblick
  • FMU — Gesundheitsprüfung erklärt
  • Krankenversicherung für Selbstständige
  • GKV-Zusatz oder PKV?

Häufige Fragen zum PKV-Tarifwechsel

Was ist der Unterschied zwischen Tarifwechsel und Anbieterwechsel?
Der Tarifwechsel nach § 204 VVG erfolgt innerhalb derselben Gesellschaft — die Alterungsrückstellung bleibt erhalten. Ein Anbieterwechsel zu einer anderen PKV-Gesellschaft fällt nicht unter § 204 VVG: dort ist meist eine neue Gesundheitsprüfung nötig, und die Alterungsrückstellung geht überwiegend verloren.
Brauche ich für den Tarifwechsel eine neue Gesundheitsprüfung?
Nur, wenn der neue Tarif Mehrleistungen gegenüber Ihrem bisherigen Tarif bietet. Bleiben die Leistungen gleich oder werden geringer, ist keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich.
Wie viel kann ich durch einen Tarifwechsel sparen?
Das lässt sich seriös nicht pauschal beziffern — die Ersparnis hängt von Ihrem aktuellen Tarif, Alter und Gesundheitszustand ab. Tutario nennt keine unbelegten Pauschalprozente, sondern prüft Ihren konkreten Vertrag in der Beratung.
Was kostet die Beratung bei Tutario?
Tutario arbeitet auf übliche Makler-Courtage vom Versicherer, nicht auf Erfolgshonorar-Basis. Es entsteht für Sie keine separate Rechnung für die Beratung.
Kann Tutario mir helfen, gegen meine Beitragserhöhung Widerspruch einzulegen?
Nein — ein formeller Widerspruch gegen eine Beitragsanpassung ist Anwalts-Terrain. Tutario prüft stattdessen, ob ein Tarifwechsel, Anbieterwechsel oder eine Alternative Ihren Beitrag künftig senken kann.
Kann ich als GKV-Versicherter neu in die PKV einsteigen?
Ja, das ist ein Neuabschluss — relevant etwa für Selbstständige, Beamte oder Angestellte oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 € pro Jahr). Tutario vergleicht passende Tarife und prüft, ob ein Neuabschluss sinnvoll ist.
Was ist ein Beitragsentlastungstarif?
Ein optionaler Zusatzbaustein: Sie zahlen während der Erwerbsphase einen zusätzlichen Beitrag, der ab einem festgelegten Alter (meist 65 oder 67 Jahre) Ihren regulären PKV-Beitrag planmäßig senkt.
Kann ich als PKV-Versicherter ab 55 Jahren zurück in die GKV?
In der Regel nicht — nach § 6 Abs. 3a SGB V ist die GKV-Rückkehr ab 55 Jahren praktisch ausgeschlossen. Für diese Situation prüfen wir eher einen internen Tarifwechsel oder Alternativen — Details auch in der GKV-Rückkehr-Beratung.
Ist Tutario ein Versicherer?
Nein. Die Tutario GmbH ist unabhängiger Versicherungsmakler und prüft neutral Tarifwechsel, Anbieterwechsel und Neuabschluss in der PKV — ohne Fixierung auf ein einzelnes Produkt oder Erfolgshonorar-Modell.

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