Auslandskrankenversicherung für Work & Travel
Für Working-Holiday-Visum 18–30 Jahre
Inklusive Rücktransport — je nach Tarif
Nachweis für Visum & Einreise
Australien, Neuseeland, Kanada & mehr
Laufzeit passend zum Visum
Unabhängige Beratung
Kurzantwort
Bei Work & Travel außerhalb der EU ruht Ihr gesetzlicher Krankenversicherungsschutz in der Regel (§ 16 SGB V). Mehrere Länder verlangen für das Working-Holiday-Visum zudem einen Versicherungsnachweis — Kanada und Neuseeland sogar verpflichtend für die gesamte Aufenthaltsdauer. Eine eigene Auslandskrankenversicherung ist daher fast immer nötig.
Tutario als unabhängiger Spezialmakler
Als unabhängiger Spezialmakler vergleichen wir Tarife mehrerer Gesellschaften und vermitteln den, der zu Ihrem Working-Holiday-Aufenthalt passt — neutrale Einschätzung statt nur ein Produkt.
Das Wichtigste in Kürze
Außerhalb der EU/EWR ruht der gesetzliche Schutz in der Regel (§ 16 SGB V) — Australien, Neuseeland und Kanada fallen praktisch heraus.
Die EHIC hilft nur im öffentlichen System der EU/EWR und deckt keinen Rücktransport — für Work & Travel kein ausreichender Schutz.
Kanada und Neuseeland verlangen für das Working-Holiday-Visum eine Versicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer.
In Australien ist keine automatische Pflicht vorgesehen — ohne gesetzlichen Schutz ist eine eigene Police dennoch faktisch unverzichtbar.Für wen ist das geeignet — und für wen nicht?
Für wen geeignet
- Working Holiday / Work & Travel — typisch 18–30 Jahre, Working-Holiday-Visum und Arbeit vor Ort in Australien, Neuseeland oder Kanada (Monate bis etwa ein Jahr)
- Au-Pairs mit klassischem 1-Jahres-Aufenthalt bei einer Gastfamilie — gleiches Produktcluster (Schutz bis 365 Tage); Überblick auch unter Reisekrankenversicherung
- Digital Nomads mit deutscher Basis — befristete Auslands-Sprints mit Visum/Arbeit; dauerhaftes Nomadenleben eher unter Digitale Nomaden
- Wer einen Versicherungsnachweis für das Working-Holiday-Visum braucht
Für wen nicht geeignet
- Kurze Urlaubsreisen — dafür reicht meist eine klassische Reisekrankenversicherung
- Studium/Semester im Ausland — siehe Krankenversicherung fürs Auslandsstudium
- Wer dauerhaft auswandert — dann passt eine internationale Krankenversicherung
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Gilt meine gesetzliche Krankenversicherung bei Work & Travel noch?
In der Regel nein. Außerhalb von EU/EWR, Schweiz und UK ruht der gesetzliche Schutz — auch wenn Sie im Ausland erkranken.
Nach § 16 SGB V ruht der Anspruch auf Leistungen, solange Sie sich im Ausland aufhalten — ausdrücklich auch bei Erkrankung während eines vorübergehenden Aufenthalts, soweit nichts Abweichendes geregelt ist.
Eine Versorgung über die gesetzliche Kasse besteht nur bei vorübergehenden Aufenthalten in der EU, dem EWR, der Schweiz und UK sowie in einzelnen Abkommensstaaten. Klassische Work-&-Travel-Ziele wie Australien, Neuseeland oder Kanada fallen für die Krankenversorgung praktisch heraus.
Versicherungs-Anforderung je Zielland
Mehrere Länder knüpfen das Working-Holiday-Visum an einen Versicherungsnachweis. Die Anforderungen unterscheiden sich deutlich:
| Zielland | Versicherung fürs Visum | Quelle |
|---|---|---|
| Kanada (IEC) | Pflicht — Kranken-, Krankenhaus- & Rücktransport-Schutz für die gesamte Aufenthaltsdauer | IRCC / canada.ca |
| Neuseeland | Pflicht — durchgehende Kranken-/Krankenhausversicherung (Deutsche nicht ausgenommen) | Immigration New Zealand |
| Australien (417/462) | Keine automatische Pflicht — Auflage 8501 kann im Einzelfall im Grant Letter stehen (in VEVO prüfbar); eigene Police ohne gesetzlichen Schutz dennoch dringend sinnvoll | Dept. of Home Affairs |
Fehlt in Kanada ein gültiger Nachweis bei Einreise, kann die Arbeitserlaubnis verkürzt werden.
Unsicher, welches Produkt passt? Wir ordnen Ihre Situation ein — kostenlos und unverbindlich.
Praxisbeispiel — Working Holiday in Neuseeland
Zwölf Monate Working Holiday in Neuseeland brauchen einen durchgehenden Versicherungsnachweis — nicht die Kurzreise-Police vom letzten Mallorca-Urlaub.
Stellen Sie sich vor: Sie starten mit Working-Holiday-Visum für zwölf Monate in Neuseeland, wollen dort arbeiten und zwischendurch reisen. Immigration New Zealand verlangt eine durchgehende Kranken- und Krankenhausversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer — auch für deutsche Staatsbürger.
Ohne gültigen Nachweis kann das Visum scheitern. Passend ist typischerweise ein Tarif bis 365 Tage mit Rücktransport, nicht die klassische Kurzreise-KV. In der Beratung prüfen wir Visum, Dauer und Leistungsumfang gegen die aktuellen Behördenvorgaben.
Was kostet eine Work-&-Travel-Versicherung?
Einstiegstarife beginnen oft ab 19 € — der konkrete Beitrag hängt von Zielland, Dauer, Alter und Leistungsumfang ab.
Entscheidend sind vor allem Aufenthaltsdauer (z. B. 6 vs. 12 Monate), Zielland, Alter und ob Rücktransport sowie Visum-taugliche Deckung gefordert sind.
Im Reise-/Auslandskranken-Cluster (Hanse Merkur) starten Einstiegstarife oft ab 19 € — längere Working-Holiday-Aufenthalte liegen deutlich darüber. Passende Varianten sehen Sie im Tarifrechner; in der Beratung ordnen wir Visum-Nachweis und Sonderfälle ein.
Warum die EHIC für Work & Travel nicht reicht
Die EHIC ist kein Reiseschutz: Sie gilt nur im öffentlichen System der EU/EWR und zahlt keinen Rücktransport.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) deckt laut EU-Kommission keinen Rücktransport und nur Leistungen öffentlicher Anbieter — private Behandlung ist nicht abgedeckt.
Sie gilt zudem nur für vorübergehende Aufenthalte und ist ausdrücklich kein Ersatz für eine Reiseversicherung. Für Work & Travel außerhalb Europas hilft sie ohnehin nicht.
So gehen Sie vor
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Geltungsbereich & Rücktransport
Abschluss & Nachweis
Police rechtzeitig vor Abreise
Wir klären Bedarf, passende Tarife und nächste Schritte — kostenlos und unverbindlich.
Grenzen und Risiken
- Kein pauschaler Schutz: Leistungen hängen vom Tarif und Zielland ab — prüfen Sie Geltungsbereich und Rücktransport.
- Visa-Nachweis ist Sache des Ziellands: Die genauen Anforderungen legt die jeweilige Behörde fest und kann sie ändern — vor Antrag aktuell prüfen.
- Tutario berät und vermittelt unabhängig — die Leistung im Versicherungsfall erbringt der gewählte Tarif-Anbieter.
Quellen & Stand
- § 16 SGB V — Ruhen des Leistungsanspruchs (amtlicher Gesetzestext): gesetze-im-internet.de
- Government of Canada / IRCC — Insurance for International Experience Canada: ircc.canada.ca
- Immigration New Zealand — Medical insurance for Working Holiday Visa: immigration.govt.nz
- Australian Dept. of Home Affairs — Working Holiday (417) / Work and Holiday (462), Condition 8501: immi.homeaffairs.gov.au
- Europäische Kommission / Your Europe — EHIC-Grenzen: europa.eu/youreurope
Stand: Juni 2026. Sachstand, keine Rechtsberatung. Visa-Anforderungen vor Antrag bei der jeweiligen Behörde prüfen.